medienrecht.

Technologie an sich ist keine Rechtsverletzung (Sony Corp. of America v. Universal City Studios, Inc.) 464 U.S. 417 (1984).

Dieses Mehrheits-Urteil aus dem bekannten Verfahren zur Reichweite des Urheberrechts im sogenannten Betamax-Case hat auch außerhalb der Vereinigten Staaten heute noch Gültigkeit.

Seit der Gerichtsentscheidung aus dem Jahr 1984 haben sich die Medien insgesamt radikal verändert und analoge Videokassetten wie im Betamax-Case sind aus der digitalen Welt fast vollständig verschwunden. Das zugrundeliegende Recht wurde zwar national und international nachhaltig modifiziert, die Prinzipien des Urheberrechts, des geistigen Eigentums und des gewerblichen Rechtsschutzes bilden jedoch weiterhin die rechtliche Grundlage für derzeitige Medienphänomene und aktuelle Entwicklungen.

Das geltende Recht unterliegt daher in seiner Anwendung vielfachen Herausforderungen, die aber immer auch neuartige Gestaltungsmöglichkeiten bieten.

 

 

 
     
marc zibirre LL.M.
medienrecht.
 
 

impressum.